02151 - 76 70 00 9

Sorgfalts- und Instruktionspflichten des gewerblichen Pferdevermieters

Sorgfalts- und Instruktionspflichten des gewerblichen Pferdevermieters

Bei der gewerblichen Vermietung von Pferden zum Ausritt muss der Vermieter dafür sorgen, dass das überlassene Pferd ordnungsgemäß gesattelt ist und sich der Sattel während des Ausritts nicht lockern kann. Zudem muss er den Mieter darauf hinweisen, dass der Sitz des Sattels unterwegs vorsorglich noch einmal überprüft werden sollte.“

Landgericht Arnsberg, Urteil vom 20. Juni 2000, Az. 5 S 41/00

Vorinstanz: Amtsgericht Menden, Urteil vom 19. Januar 2000, Az. 4 C 438/98

Der Sachverhalt

Der Beklagte vermietet gewerblich Pferde zum Ausritt in der Umgebung. Die Klägerin hatte ein Pferd für solch einen Ausritt gemietet. Das Pferd wurde von einem Angestellten des Beklagten zum Reiten fertiggemacht. Nach etwa einer halben Stunde fiel die Klägerin während eines leichten Galopps vom Pferd und verletzte sich. Sie behauptete, der Sattel hätte sich gelöst und wäre nach links gerutscht, da er nicht richtig festgegurtet gewesen sei.

Das Urteil

Das Landgericht Arnsberg gab der Klage statt. Nach Auffassung des Gerichts habe die Klägerin einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Betreiber des Reiterhofes. Das Gericht führte dazu aus, dass der Beklagte (die Angestellten eingeschlossen) dafür Sorge zu tragen habe, dass das Pferd ordnungsgemäß gesattelt ist. Gegebenenfalls müsse er darauf hinweisen, dass der Kunde den Sitz des Sattels unterwegs erneut prüfen sollte. Werde den Instruktions – und Sorgfaltspflichten nicht nachgegangen und der Kunde verletzt sich deshalb, so sei der Betreiber aufgrund der schuldhaft unerlaubten Handlung des Angestellten grundsätzlich ersatzpflichtig.

Copyright

Susan Beaucamp

Rechtsanwältin

Comments

Leave a Reply

XHTML: You can use these tags: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>