Verkehrssicherungspflicht im Offenstall – Wann wird ein loses Bauteil zur Haftungsfalle?
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LG Koblenz, Urteil vom 02.10.2025
Ein Urteil des Landgerichts Koblenz vom 02.10.2025 (Az. 4 O 305/22) beleuchtet die strikten Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht für Betreiber von Pferdehaltungsanlagen. Die zentrale Frage: Wie fest müssen Bauteile gesichert sein, um den typischen, ungestümen Beanspruchungen durch Pferde standzuhalten?
Hier ist die Korrektur des Falls und der juristischen Entscheidung mit Fokus auf die Pflichtverletzung:
🤕 Der Vorfall: Eine lose Konstruktion wird zur Gefahr
In einem Offenstall kam es zu einem Unfall, weil ein Flacheisen nicht fest mit einem Pfosten verbunden war. Junge Hengste spielten miteinander und durch dieses typische Kräftemessen wurde das ungesicherte Flacheisen verschoben. Das verletzte Pferd geriet daraufhin mit einer Gliedmaße in die freigelegten, hervorstehenden Teile und erlitt eine perforierende Bauchwunde. Die Halterin klagte auf Ersatz der hohen Tierarztkosten.
⚖️ Die Entscheidung des Landgerichts Koblenz: Pflichtverletzung durch ungesichertes Bauteil
Das Landgericht Koblenz gab der Klage statt und verurteilte die Stallbetreiberin zum Schadensersatz. Der Fokus der Begründung lag klar auf dem Mangel in der Stallsicherung:
- Verletzung der Verkehrssicherungspflicht: Das Gericht stellte fest, dass die Konstruktion, bei der das Flacheisen nicht fest mit dem Pfosten verbunden war, eine vermeidbare Gefahrenquelle darstellte.
- Vorhersehbares Risiko: Obwohl die Beschädigung durch spielerische Kraftentfaltung geschah, argumentierte das Gericht, dass das typische Verhalten von Pferden (wie Schubsen, Kräftemessen) in einem Offenstall vorhersehbar ist und daher bei der Sicherung der Bauteile berücksichtigt werden muss. Es musste mit einer Verschiebung des Bauteils durch die Tiere gerechnet werden.
- Konkreter Handlungsbedarf: Spätestens nachdem unstreitig wiederholt ein zielgerichteter Kontakt zwischen den Pferden und dem ungesicherten Pfosten beobachtet wurde, hätte die Betreiberin Sicherungsmaßnahmen (z.B. feste Verschraubung) treffen müssen. Das Unterlassen dieser Sicherung begründete die Haftung.
💡 Fazit für Stallbetreiber: Sicherheit geht vor
Das Urteil unterstreicht, dass die Pflicht zur sicheren Gestaltung der Anlage eine der Hauptverantwortlichkeiten des Stallbetreibers ist:
- Stabile Bauweise: Alle Bauteile müssen fest und dauerhaft montiert sein, sodass sie auch dem typischen, teilweise ungestümen Pferdeverhalten standhalten.
- Mängelbeseitigung: Wird eine lose oder ungesicherte Konstruktion (wie das Flacheisen in diesem Fall) entdeckt, muss diese umgehend und dauerhaft gesichert werden, um die Entstehung von scharfen Kanten oder Hohlräumen zu verhindern.
Haftungsausschluss: Dieses Urteil ist laut Quelle noch nicht rechtskräftig und dient lediglich der allgemeinen Information über die Thematik.


