Als Kanzlei für Pferderecht ist ein gutes Netzwerk unabdingbar. BEAUCAMP & BEAUCAMParbeitet mit den besten Kooperationspartnern in ganz Deutschland zusammen. Zum Netzwerk gehören Sachverständige für Pferdezucht, Pferdehaltung, Pferdesport und Pferdebewertung, die im Auftrag der Kanzlei individuelle Gutachten und Beurteilungen anfertigen.
Ebenfalls vertraut BEAUCAMP & BEAUCAMP auf ausgewählte Fachtierärzte für Pferde.
Dolmetscher für Rechtsangelegenheiten gehören zu den Kanzleipartnern, um auch die optimale Betreuung internationaler Mandate sicher zu stellen.
In Deutschland leben rund 1,1 Millionen Pferde und Ponys. Damit hat sich die Pferdepopulation in Deutschland in den vergangenen 40 Jahren etwa vervierfacht und auf konstantem Niveau konsolidiert. Rechtliche Probleme für Pferdehalter sind vorprogrammiert, die man durch entsprechende Verträge oftmals verhindern kann.
Erstellung von Verträgen rund um das Pferd
Sowohl für den Kauf eines Pferdes, für Reitbeteiligungen, das Einstallen, Mieten, Leasen oder auch für das Besamen von Pferden werden Sie vorformulierte Verträge im Netz finden. Wir empfehlen Ihnen immer eine anwaltliche Vertretung und Prüfung von Verträgen rund um das Pferd. Sie ersparen sich damit rechtliche Probleme, die möglicherweise später auf Sie zukommen und sich dann nicht mehr auffangen lassen.
Erstellung von Pferdekaufverträgen
Als Anwalt für Pferderecht erstellen wir Pferdekaufverträge zwischen Züchtern und Käufern als Unternehmer. Wir erstellen Pferdekaufverträge zwischen Privatpersonen untereinander oder wir erstellen auch Pferdekaufverträge zwischen Züchtern und Privatpersonen.
Reitbeteiligungsverträge und Bereiterverträge
Auch bei einer Reitbeteiligung sollten Sie sich unbedingt eine rechtliche Grundlage schaffen.
Gerne übernehmen wir das Erstellen von Reitbeteiligungsverträgen und Bereitverträgen oder auch die Prüfung dieser.
Besamungsverträge, Deckverträge oder Leasingverträge Pferd
Zwischen dem Stutenbesitzer und dem Hengstbesitzer sollte es unbedingt einen Besamungsvertrag oder einen Deckvertrag geben.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung des Vertrags.
Für die meisten Unternehmen ist Leasing selbstverständlich, z.B, das Leasen von PKws, Maschinen, Büroeinrichtungen usw. Heutzutage werden allerdings auch „Wirtschaftsgüter“ wie beispielsweise Tiere, insbesondere Pferde geleast.
Grundsätzlich ist das Pferdeleasing nicht anders zu bewerten als die üblichen Leasinggeschäfte .
Für das Leasing von Pferden kommen drei Kundengruppen in Betracht: Private- oder Amateurreiter; Gewerbliche Profis – so zum Beispiel Berufsreiter, Züchter, Händler und Sponsoren. Für jede Fallkonstellation findet sich eine individualisierte vertragliche Variante.
Wir prüfen gerne den Pensionsvertrag oder Pacht- und Mietvertrag Ihres Stalls oder helfen Ihnen bei der Erstellung.
Gewährleistungsrechtliche Probleme bei der Veräußerung eines mangelbehafteten Pferdes
Zeigen sich nach dem Kauf Ihres Pferdes gesundheitliche Probleme bzw. fallen Ihnen Mängel am Pferd auf, helfen wir Ihnen dabei, gewährleistungsrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Wir prüfen, ob eine Nachbesserung erfolgreich sein könnte oder evtl. eine Minderung des Kaufpreises in Betracht kommt, ob es eine Möglichkeit gibt, vom Vertrag zurück zu treten oder ob Sie das Recht auf Schadensersatz haben.
Die Durchführung einer sogenannten Ankaufsuntersuchung vor Erwerb eines Pferdes ist inzwischen obligatorisch und vermittelt den Vertragsparteien das trügerische Gefühl von Sicherheit. Sowohl Verkäufer und Käufer verlassen sich häufig auf die Richtigkeit des Untersuchungsprotokolls ohne im Einzelnen die Befunde zu verstehen. Wer kennt schon den Unterschied zwischen kleiner und großer AKU und erst recht den zwischen Ankaufs-und Verkaufsuntersuchung.
Wenn dann noch Formularkaufverträge aus aus dem Internet verwendet werden, sind die rechtlichen Probleme vorprogrammiert.
Wir unterstützen Sie auch bei bei Ankaufsuntersuchungen kompetent.
Schadensersatz oder Schmerzenzgeldansprüche bei Reitunfällen oder bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung des Pferdes
Sollte Ihr Pferd in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, prüfen wir Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Auch übernehmen wir bei Reitunfällen oder Weideunfällen die rechtliche Beratung. Wir prüfen die Haftung des Reitlehrers und die Haftung des Stallinhabers. Das gilt auch bei der Verletzung des Pferdes innerhalb des Stalles.
Tierarztregress: Fehlerhafte Behandlung des Pferdes
Nach einer fehlerhaften Behandlung des Pferdes durch den Tierarzt oder nach einer fehlerhaften Diagnose übernehmen wir den Regress. Auch nach fehlerhaften Ankaufsuntersuchungen des Pferdes gehen wir für Sie in den Tierarztregress.
In Deutschland leben rund 1,1 Millionen Pferde und Ponys. Damit hat sich die Pferdepopulation in Deutschland in den vergangenen 40 Jahren etwa vervierfacht und auf konstantem Niveau konsolidiert. Rechtliche Probleme für Pferdehalter sind vorprogrammiert, die man durch entsprechende Verträge oftmals verhindern kann.
A. Erstellung von Verträgen rund um das Pferd
Sowohl für den Kauf eines Pferdes, für Reitbeteiligungen, das Einstallen, Mieten, Leasen oder auch für das Besamen von Pferden werden Sie vorformulierte Verträge im Netz finden. Wir empfehlen Ihnen immer eine anwaltliche Vertretung und Prüfung von Verträgen rund um das Pferd. Sie ersparen sich damit rechtliche Probleme, die möglicherweise später auf Sie zukommen und sich dann nicht mehr auffangen lassen.
1. Erstellung von Pferdekaufverträgen
Als Kanzlei für Pferderecht erstellen wir Pferdekaufverträge zwischen Züchtern und Käufern als Unternehmer. Wir erstellen Pferdekaufverträge zwischen Privatpersonen untereinander oder wir erstellen auch Pferdekaufverträge zwischen Züchtern/Händlern und Privatpersonen.
2. Reitbeteiligungsverträge und Bereiterverträge
Auch bei einer Reitbeteiligung sollten Sie sich unbedingt eine rechtliche Grundlage schaffen.
Gerne übernehmen wir das Erstellen von Reitbeteiligungsverträgen und Bereitverträgen oder auch die Prüfung dieser.
3. Besamungsverträge, Deckverträge oder Leasingverträge Pferd
Zwischen dem Stutenbesitzer und dem Hengstbesitzer sollte es unbedingt einen Besamungsvertrag oder einen Deckvertrag geben.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung des Vertrags.
Für die meisten Unternehmen ist Leasing selbstverständlich, z.B, das Leasen von PKws, Maschinen, Büroeinrichtungen usw. Heutzutage werden allerdings auch „Wirtschaftsgüter“ wie beispielsweise Tiere, insbesondere Pferde geleast.
Grundsätzlich ist das Pferdeleasing nicht anders zu bewerten als die üblichen Leasinggeschäfte .
Für das Leasing von Pferden kommen drei Kundengruppen in Betracht: Private– oder Amateurreiter; Profis – so zum Beispiel Berufsreiter,Züchter, Händler und Sponsoren. Für jede Fallkonstellation findet sich eine individualisierte vertragliche Variante.
Wir prüfen gerne den Pensionsvertrag oder Pacht- und Mietvertrag Ihres Stalls oder helfen Ihnen bei der Erstellung.
B. Gewährleistungsrechtliche Probleme bei der Veräußerung eines mangelbehafteten Pferdes
Zeigen sich nach dem Kauf Ihres Pferdes gesundheitliche Probleme bzw. fallen Ihnen Mängel am Pferd auf, helfen wir Ihnen dabei, gewährleistungsrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Wir prüfen, ob eine Nachbesserung erfolgreich sein könnte oder evtl. eine Minderung des Kaufpreises in Betracht kommt, ob es eine Möglichkeit gibt, vom Vertrag zurück zu treten oder ob Sie das Recht auf Schadensersatz haben.
Die Durchführung einer sogenannten Ankaufsuntersuchung vor Erwerb eines Pferdes ist inzwischen obligatorisch und vermittelt den Vertragsparteien das trügerische Gefühl von Sicherheit. Sowohl Verkäufer und Käufer verlassen sich häufig auf die Richtigkeit des Untersuchungsprotokolls ohne im Einzelnen die Befunde zu verstehen. Wer kennt schon den Unterschied zwischen kleiner und großer AKU und erst recht den zwischen Ankaufs-und Verkaufsuntersuchung.
Wenn dann noch Formularkaufverträge aus aus dem Internet verwendet werden, sind die rechtlichen Probleme vorprogrammiert.
Wir unterstützen Sie auch bei bei Ankaufsuntersuchungen kompetent.
C. Schadensersatz oder Schmerzenzgeldansprüche bei Reitunfällen oder bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung des Pferdes
Sollte Ihr Pferd in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, prüfen wir Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Auch übernehmen wir bei Reitunfällen oder Weideunfällen die rechtliche Beratung. Wir prüfen die Haftung des Reitlehrers und die Haftung des Stallinhabers. Das gilt auch bei der Verletzung des Pferdes innerhalb des Stalles.
D. Tierarztregress: Fehlerhafte Behandlung des Pferdes
Nach einer fehlerhaften Behandlung des Pferdes durch den Tierarzt oder nach einer fehlerhaften Diagnose übernehmen wir den Regress. Auch nach fehlerhaften Ankaufsuntersuchungen des Pferdes gehen wir für Sie in den Tierarztregress.
Herzlich Willkommen in der Kanzlei BEAUCAMP & BEAUCAMP – Ihre Kanzlei für Pferderecht
Fundiertes Fachwissen, engagierte, zeitnahe nationale und internationale Betreuung rund um das Pferderecht, kontinuierliche Weiterbildung und langjährige Erfahrung im Reitsport sind die Grundlagen der auf das Pferderecht spezialisierten Anwaltskanzlei.
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Die Kanzlei für Pferderecht Beaucamp & Beaucamp berät und vertritt Sportreiter, Gestüte, Reitvereine, Pferdebetriebe, Reitlehrer, Pferdehalter, Inhaber von Reitbeteiligungen, Tierärzte oder auch Hufschmiede bundesweit (Pferderecht Düsseldorf, Pferderecht Köln, Pferderecht Krefeld) und über die Grenzen von Deutschland hinaus.
Gute Rechtsberatung setzt eine Spezialisierung voraus: Die Stärke der Kanzlei BEAUCAMP & BEAUCAMP
Mit Rechtsanwalt Dr. Eugène Beaucamp und Rechtsanwältin Susan Beaucamp können Sie dabei auf ein erfolgreiches Team vertrauen. Langjährige Berufserfahrung und eine Vielzahl erfolgreicher Beratungs- und Vertretungsmandate bürgen für Qualität, was nicht zuletzt auch darin begründet liegt, dass sich die Anwälte der Kanzlei für Pferderecht – in Deutschland wohl einmalig – fachlich ideal ergänzen.
Durch seine hohe Affinität zum Wirtschaftsrecht beweist Dr. Eugène Beaucamp Durchsetzungsfähigkeit und Scharfsinn bei wirtschaftlichen Belangen im Pferderecht vor Gericht. Als ehemalige Reiterin und engagierte Rechtsanwältin zeigt Susan Beaucamp einen geschulten und gründlichen Blick auf spezifische Sachverhalte im Pferderecht.
Deutschlandweites Netzwerk: Die Kanzlei BEAUCAMP & BEAUCAMP arbeitet mit den Besten
In ihrer tagtäglichen Arbeit kann die Kanzlei Beaucamp & Beaucamp auf ein deutschlandweites Netzwerk von Fachleuten zurückgreifen: Ob Pferdesachverständige oder Tierärzte – immer wieder ist die Erstellung von externen Gutachten für eine erfolgreiche Prozessführung notwendig. Die Kanzlei Beaucamp & Beaucamp arbeitet mit den besten Spezialisten in ganz Deutschland zusammen.
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Grundlage jeder seriösen Rechtsberatung ist eine intensive Analyse des Sachverhalts und der Rechtslage. Nehmen Sie jetzt zur Kanzlei Beaucamp & Beaucamp Kontakt auf.
Als die Kanzlei für Pferderecht bringen wir fundierte Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung rund um das Pferd mit. Über unsere 25-jährige Erfahrung als Rechtsanwälte für Pferderecht hinaus, prägen unsere Arbeit praxisnahe Kenntnisse zum Reitsport. Wir vertreten Mandanten im Pferderecht bundesweit.
Von der Durchsetzung gewährleistungsrechtlicher Ansprüche bis hin zu Schadensersatzansprüchen nach Reitunfällen
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Kaufverträgen, Einstallerverträgen oder Verträgen bei Reitbeteiligungen, aber auch bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach Reitunfällen oder bei Gewährleistungsrechten nach Veräußerung eines mangelbehafteten Pferdes.