Leistungen
Unsere Leistungen als Kanzlei für Pferderecht
In Deutschland leben rund 1,1 Millionen Pferde und Ponys. Damit hat sich die Pferdepopulation in Deutschland in den vergangenen 40 Jahren etwa vervierfacht und auf konstantem Niveau konsolidiert. Rechtliche Probleme für Pferdehalter sind vorprogrammiert, die man durch entsprechende Verträge oftmals verhindern kann.
A. Erstellung von Verträgen rund um das Pferd
Sowohl für den Kauf eines Pferdes, für Reitbeteiligungen, das Einstallen, Mieten, Leasen oder auch für das Besamen von Pferden werden Sie vorformulierte Verträge im Netz finden. Wir empfehlen Ihnen immer eine anwaltliche Vertretung und Prüfung von Verträgen rund um das Pferd. Sie ersparen sich damit rechtliche Probleme, die möglicherweise später auf Sie zukommen und sich dann nicht mehr auffangen lassen.
1. Erstellung von Pferdekaufverträgen
Als Kanzlei für Pferderecht erstellen wir Pferdekaufverträge zwischen Züchtern und Käufern als Unternehmer. Wir erstellen Pferdekaufverträge zwischen Privatpersonen untereinander oder wir erstellen auch Pferdekaufverträge zwischen Züchtern/Händlern und Privatpersonen.
2. Reitbeteiligungsverträge und Bereiterverträge
Auch bei einer Reitbeteiligung sollten Sie sich unbedingt eine rechtliche Grundlage schaffen.
Gerne übernehmen wir das Erstellen von Reitbeteiligungsverträgen und Bereitverträgen oder auch die Prüfung dieser.
3. Besamungsverträge, Deckverträge oder Leasingverträge Pferd
Zwischen dem Stutenbesitzer und dem Hengstbesitzer sollte es unbedingt einen Besamungsvertrag oder einen Deckvertrag geben.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung des Vertrags.
Für die meisten Unternehmen ist Leasing selbstverständlich, z.B, das Leasen von PKws, Maschinen, Büroeinrichtungen usw. Heutzutage werden allerdings auch „Wirtschaftsgüter“ wie beispielsweise Tiere, insbesondere Pferde geleast.
Grundsätzlich ist das Pferdeleasing nicht anders zu bewerten als die üblichen Leasinggeschäfte .
Für das Leasing von Pferden kommen drei Kundengruppen in Betracht: Private– oder Amateurreiter; Profis – so zum Beispiel Berufsreiter, Züchter, Händler und Sponsoren. Für jede Fallkonstellation findet sich eine individualisierte vertragliche Variante.
4. Pensionsverträge, Pacht-und Mietverträge, Einstallerverträge
Wir prüfen gerne den Pensionsvertrag oder Pacht- und Mietvertrag Ihres Stalls oder helfen Ihnen bei der Erstellung.
B. Gewährleistungsrechtliche Probleme bei der Veräußerung eines mangelbehafteten Pferdes
Zeigen sich nach dem Kauf Ihres Pferdes gesundheitliche Probleme bzw. fallen Ihnen Mängel am Pferd auf, helfen wir Ihnen dabei, gewährleistungsrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Wir prüfen, ob eine Nachbesserung erfolgreich sein könnte oder evtl. eine Minderung des Kaufpreises in Betracht kommt, ob es eine Möglichkeit gibt, vom Vertrag zurück zu treten oder ob Sie das Recht auf Schadensersatz haben.
Die Durchführung einer sogenannten Ankaufsuntersuchung vor Erwerb eines Pferdes ist inzwischen obligatorisch und vermittelt den Vertragsparteien das trügerische Gefühl von Sicherheit. Sowohl Verkäufer und Käufer verlassen sich häufig auf die Richtigkeit des Untersuchungsprotokolls ohne im Einzelnen die Befunde zu verstehen. Wer kennt schon den Unterschied zwischen kleiner und großer AKU und erst recht den zwischen Ankaufs-und Verkaufsuntersuchung.
Wenn dann noch Formularkaufverträge aus aus dem Internet verwendet werden, sind die rechtlichen Probleme vorprogrammiert.
Wir unterstützen Sie auch bei bei Ankaufsuntersuchungen kompetent.
C. Schadensersatz oder Schmerzenzgeldansprüche bei Reitunfällen oder bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung des Pferdes
Sollte Ihr Pferd in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, prüfen wir Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Auch übernehmen wir bei Reitunfällen oder Weideunfällen die rechtliche Beratung. Wir prüfen die Haftung des Reitlehrers und die Haftung des Stallinhabers. Das gilt auch bei der Verletzung des Pferdes innerhalb des Stalles.
D. Tierarztregress: Fehlerhafte Behandlung des Pferdes
Nach einer fehlerhaften Behandlung des Pferdes durch den Tierarzt oder nach einer fehlerhaften Diagnose übernehmen wir den Regress. Auch nach fehlerhaften Ankaufsuntersuchungen des Pferdes gehen wir für Sie in den Tierarztregress.