Versorgung von Pferden in Zeiten von Corona in NRW

Nach § 4 II Nr. 8 CoronsSchV NRW in der ab dem 27.11.2021 geltenden Fassung dürfen Freizeiteinrichtungen, zu denen auch Reitsportanlagen zählen, nur von immunisierten (vollständig geimpften oder genesenen, § 2 VIII CoronaSchV NRW) Personen betreten werden. Wie das MAGS (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW) dem Pferdesportverband Westfalen e.V. in einer e-mail vom 26.11.2021 auf Anfrage mitgeteilt hat, ist es aus Gründen des Tierwohls/-schutzes erforderlich, dass auch nicht geimpfte oder genesene Personen ihr Pferde versorgen und Reitsportanlagen betreten dürfen, wenn sie über einen negativen „Corona-Test“ verfügen. Das kann ein Antigen-Schnell-Test sein der nicht älter als 24 Stunden oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, § 2 VIII CoronaSchV, sein. Ebenfalls zulässig ist, dass solche Personen ihre Pferde bewegen, allerdings nur in dem Umfang, wie es das Tierwohl gebietet. (Leistungs)-Sport bezogenes Training – wie auch immer man das definiert – ist nicht zulässig. Das Bewegen des Pferdes ist auf das tierschutzrechtlich erforderliche Mindestmaß zu reduzieren. Während dieser Zeit darf die Anlage (Reithalle) nicht von anderen Personen genutzt werden. Ist das nicht möglich, muss das Pferd außerhalb der Anlage bewegt werden.

Danach können auch nicht geimpfte/genesene Pferdehalter ihre Pferde versorgen und bewegen. Art, Umfang und Dauer werden durch das Tierwohl bestimmt, sind also nicht klar definiert. Soweit das MAGS erklärt, dass andere Personen sich nicht in der Anlage aufhalten dürfen, wenn eine nicht geimpfte/genesene Person ihr Pferd bewegt/versorgt, wird man wohl nicht davon ausgehen können, dass „Anlage“ die gesamte Reitsportanlage – Stallungen, Reithalle, Außenanlagen etc. – ist. Das wäre kaum praktikabel und würde den Zweck dieser „Ausnahmeregelung“ unterlaufen. Hier ist also das Fingerspitzengefühl der Pferdehalter gefragt. So sollte man es sicher vermeiden, dass zeitgleich Pferde in benachbarten Boxen von nicht geimpften/genesenen Personen versorgt werden. Weitere Aktualisierungen, auch für die weiteren Bundesländer, erfolgen zeitnah.

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